Allgemeine Informationen (Führerscheine)
EU– bzw. EWR-Führerscheine EU– bzw. EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden. Lenkberechtigungen für die Klassen C (C1) oder D (D1), die in einem anderen EWR-Staat erteilt wurden, sind bei Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich bis zu dem im Ausstellungsstaat vorgesehenen Zeitpunkt, höchstens aber fünf Jahre gültig, wenn sie bis dahin nicht umgeschrieben werden. Hinweis Bei Umschreibungen von EWR-Führerscheinen (egal ob …